Satzung und Beitragsordnung
Satzung des Box Sport Zentrum Norderstedt e.V. (BSZN)
- 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Box Sport Zentrum Norderstedt (BSZN)“.
Er ist in das Vereinsregister eingetragen und führt danach den Zusatz „e. V.“.
Sitz des Vereins ist Norderstedt, An der Bahn 5, 22844 Norderstedt.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Boxsports,
sowie die Förderung der Jugendhilfe und Jugendprojekte im Zusammenhang mit sportlicher und charakterlicher Entwicklung.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- 3 Arten der Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
a) stimmberechtigten Mitgliedern: Sie haben aktives und passives Wahlrecht.
b) fördernden Mitgliedern (Nutzmitglieder): Sie unterstützen durch Beiträge und Nutzung der Vereinsangebote, haben aber kein Stimmrecht.
c) Ehrenmitgliedern: Sie können durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei;
das Stimmrecht richtet sich nach der Einstufung durch die Mitgliederversammlung.
- 4 Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist nur zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines Jahres möglich.
Die Austrittserklärung muss dem Vorstand mindestens 4 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein.
Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied den Interessen des Vereins grob zuwiderhandelt oder mit Beiträgen länger als 3 Monate im Rückstand ist.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
- 5 Beiträge
(1) Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge.
(2) Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden in einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Beitragsordnung geregelt.
(3) Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(4) Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
- 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
- 8 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Sie wird vom Vorstand, auf Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder einberufen, oder auf Antrag durch ein stimmberechtigtes Mitglied.
Die Einladung erfolgt schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von mindestens 14 Tagen.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder.
Die Protokolle sind vom Versammlungsleiter und einem Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
- 9 Gemeinnützigkeit und Auflösung
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung des Sports und der Jugendhilfe.
Beschlüsse über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Beitragsordnung des Box Sport Zentrum Norderstedt e.V. (BSZN)
- 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge sowie die Zahlungsmodalitäten. Grundlage für die Beitragspflicht ist die jeweils gültige Satzung des Vereins.
- 2 Beitragshöhe
Die monatlichen Beiträge betragen:
- Erwachsene: 54,99 €
- Kinder und Jugendliche: 44,99 €
- Auszubildende, Studierende und junge Erwachsene: 34,99 €
- Ehrenmitglieder: beitragsfrei
- 3 Fälligkeit
- Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich zum 1. des Monats fällig und per SEPA-Lastschrift oder Überweisung zu entrichten.
- In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand auf Antrag andere Zahlungsweisen zulassen (z. B. quartalsweise, halbjährlich, jährlich).
- 4 Jahres Betreuungsgebühr
Es wird eine Jahres Betreuungsgebühr für Verwaltungskosten, Beiträge an Sportverbände, Versicherungsmakler und alle mit dem Mitglied verbundenen entstehenden Kosten in Höhe von 34,99 pro Jahr erhoben.
- 5 Beitragsbefreiungen und Ermäßigungen
- Über Beitragsbefreiungen in besonderen Härtefällen entscheidet der Vorstand.
- Weitere Ermäßigungen können durch Beschluss der Mitgliederversammlung eingeführt werden.
- 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31. Oktober 2018 in Kraft. Änderungen erfolgen ebenfalls durch Beschluss der Mitgliederversammlung